„Wir beraten Interessierte, kämpfen für Gesetze und arbeiten daran, Barrieren in den Köpfen vieler Menschen aufzulösen.“

Lichtblicke e.V. –
Interessenvertretung, Selbsthilfe, Verbraucherschutz
für Assistenzhunde-FührerInnen und Interessierte

Willkommen auf den Seiten des gemeinnützigen Vereins Lichtblicke e.V. (gegründet 1996). Unser Herz und unsere Achtung gilt Hunden, die aufgrund ihrer wesensmäßigen Eignung und nach einer besonderen Ausbildung einem behinderten oder chronisch kranken Menschen helfen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen.

Wozu braucht es eigentlich einen Verein, der speziell die Interessen von Menschen mit  Behinderung und chronisch kranken Menschen mit Assistenzhund vertritt?

Das Teilhabestärkungsgesetz

Seit Sommer 2021 hat Deutschland ein Gesetz, das sich mit dem Thema Assistenzhund befasst: das Teilhabestärkungsgesetz.

Es regelt wie sich ein Assistenzhund definiert, legt eine staatliche Prüfung für Assistenzhunde fest, beschreibt die Zutrittsrechte von Assistenzhunden und die vorgeschriebene Qualifikation der Ausbilder:innen.

Das ist ein großer Fortschritt für alle Assistenzhundehalter:innen in Deutschland.

Dennoch bleibt ein Beigeschmack, denn in Zukunft sollen nur noch Hunde zur Prüfung zugelassen werden, die von zertifizierten Trainern (mit) ausgebildet wurden.

Mehr zum Gesetz finden Sie unter Aktuelles.


Teilhabestärkungsgesetz

Assistenzhundeverordnung

 

 

Hilfe und Beratung für Assistenzhundeteams

Außerdem unterstützen wir Assistenzhundeteams bei Schwierigkeiten aller Art, zum Beispiel wenn keine Zutrittsrechte gewährt werden oder wenn staatliche Unterstützung beantragt werden soll. Menschen, die sich überlegen ob ein Assistenzhund auch eine Unterstützung für sie sein könnte, beraten wir umfangreich und helfen einen passenden Trainer zu finden.

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Willkommen bei Licht-blicke

Unseren Verein gibt es schon viele Jahre.

Wir beschäftigen uns mit Assistenz-hunden.

Wir beschäftigen uns mit Assistenz•hunden.

Assistenz•hunde sind Hilfs•hunde.

Diese Hunde helfen Menschen mit Behinderung

oder Einschränkung.

Zum Beispiel:

Menschen, die blind sind.

Oder die schlecht sehen.

Oder die Probleme haben, sich zu bewegen.

Oder sie helfen Menschen, die krank sind.

Mit einem Assistenz•hund können die Menschen

viele Sachen wieder machen.

 

Ein neues Gesetz für Assistenz•hunde

 
Deutschland hat ein neues Gesetz.
Es betrifft Assistenz•hunde.
Es hat einen schwierigen Namen:
Teil•habe•stärkungs•gesetz.
 
Darin wird manches geregelt:
– Welcher Hund ein Assistenz•hund ist
 
– Wo Assistenz•hunde hinein dürfen
 
– Wer einen Assistenz•hund ausbilden darf
 
– Wie die Prüfung für einen Assistenz•hund ist
 
Dass es ein Gesetz gibt ist gut.
 
Es gibt aber auch Nach•teile.
 
– Durch das Gesetz
wissen viele nicht mehr
ob ihr Hund ein
echter Assistenz•hund ist.
 
– Hunde•ausbilder wissen nicht
ob sie in Zukunft noch
Assistenz•hunde ausbilden können.
Sie brauchen selbst
eine besondere Ausbildung dafür.
 
– Viele wissen nicht
was Hunde
die gerade ausgebildet werden
bei der Prüfung können müssen.

 

 

 

Deswegen beraten wir Menschen.

Wir beraten auch die Bundes•regierung.

Also die Menschen, die in Deutschland entscheiden.

Und die Gesetze machen.

Sie sollen die Vorteile von Assistenz•hunden wissen.

Damit diese Hunde und ihre Menschen mehr Rechte bekommen.

 

Wir beraten auch Menschen

die einen Assistenz•hund haben wollen.

Und Menschen die schon einen Assistenz•hund haben.