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Lichtblicke e.V. Verein zur Förderung des Blindenführhundwesens

Der Führhund in Lebensmittelgeschäften

Dürfen Blindenführhunde nach wie vor in Lebensmittelgeschäfte?

Mit dieser Frage wandte sich der DBSV an die Bundesgesundheitsministerin, weil dazu in der Lebensmittelhygieneverordnung nichts ausgesagt wird. Der Antwort-brief hat folgenden Wortlaut:

"Die Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 05. August 1997 trat am 09. Februar 1998 in Kraft. Sie sieht - im Gegensatz zu den bisherigen auf Landesrecht gestützten Lebensmittel-hygiene-Verordnungen - von Detailregelungen ab; dies betrifft auch das Mitführen von Blindenführhunden durch Blinde. In der Begründung zur Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bundesratsdrucksache 332/97) wird jedoch klargestellt, dass grundsätzlich beim Mitführen von Blindenführhunden durch Blinde eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht vorliegt.

Dem Mitführen von Blindenführhunden im Lebensmitteleinzelhandel steht somit nach der Verordnung nichts entgegen. Diese Auffassung wird auch von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden geteilt. An der bisherigen Praxis ändert sich deshalb aufgrund der Verordnung nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Fischer