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Lichtblicke e.V. Verein zur Förderung des Blindenführhundwesens

Der Führhund im Krankenhaus

FREIE UNIVERSITÄT BERLIN

FU Fachbereich Humanmedizin
Universitätsklinikum Benjamin Franklin
Institut für Hygiene

Mitnahme von Blindenhunden in Praxis­ und Krankenhausräume

Sehr geehrte Frau Dr. Müller-Dannecker,

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 22.10.1996 möchten wir Ihnen nachstehende Antwort geben:

Wir haben aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume. Ein Teil der insgesamt über 175 Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, wird vom Hund auf den Menschen übertragen.

Es existieren verschiedene Übertragungswege, wie z. B. Verletzungen durch Den Hund (Biss- oder Kratzwunden), Arthropoden als Vektoren (z. B. Zecken, Läuse, Flöhe)) aerogene Übertragung oder die Kontamination von Lebensmitteln.

Die Bedeutung von Blindenhunden ist allgemein anerkannt. Sie steigern die Mobilität, reduzieren Ängste und Unsicherheit, verbessern damit die Selbstsicherheit und tragen so in einem nicht unerheblichen Maße zur Selbständigkeit und zum Wohlbefinden von blinden Menschen bei. Da es Sich bei Blindenhunden um speziell ausgebildete, in der Regel besonders disziplinierte Hunde handelt ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln unwahrscheinlich.

Hinzu kommt, dass auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden Als gering anzusehen ist.

Bei der Mitnahme von blinden Hunden in Krankenhäuser sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden (aus

Weber DJ, Baker AS, Rutala WA: Epidemiology and Prevention of Nosocomiallnfction Assiociated with Animals in the hospital. In: Hospital Epidemiology and Infection Control, c. Gien Mayhall (Ed.), pp. 1109-1123, Williams u. Wilkins, Baltimore1996):

1. Nur speziell als Führungshundeausgebildete Hundedürfen in Gesundheitseinrichtungen mitgeführt werden.

2. Die Mitnahme von Blindenhunden ist nicht erlaubt, wenn sie krank sind, Fieber, gastrointestinale Erkrankungen, Flöhe oder Hautläsionen haben.

3. Gesunde und gepflegte Hunde, die ihren Besitzer führen, sind in allen Bereichen erlaubt, die auch allgemein dem Publikum offen stehen, wie Lobby, Cafeteria und offene Pflegestationen. Hier sollte sich der Besitzer des Hundes über die Möglichkeit eines Patientenbesuches informieren. Die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes ist vom Zustand des Patienten abhängig zu machen.

4. Die Fütterung des Hundes innerhalb des Krankenhauses ist nicht gestattet. Die Defäkation des Hundes sollte außerhalb des Krankenhausgeländes erfolgen.

5. Dem Krankenhauspersonal und den Patienten ist es untersagt den Hund zu streicheln oder mit ihm zu spielen.

6. Nachdem die blinden Besucher ihrem Hund einen Platz zugewiesen haben, müssen sie sich vor dem direkten Kontakt mit Patienten die Händewaschen.

7. Folgende Umstände schränken den Besuch mit Hunden ein:

- Der Patient ist wegen respiratorischer, enteritischer oder anderer Infektionskrankheiten isoliert oder er befindet sich in protektiver Isolierung (z. B. AIDS Patienten im fortgeschrittenen Stadium).

- Der Patient, obwohl er nicht protektiv isoliert ist, ist Abwehr geschwächt (z. B. immunsupprimierte Patienten, Patien

Antikörpermangelsyndrom) oder hat einen abwehrgeschwächten Zimmernachbarn.

- Der Patient befindet sich auf einer Intensivstation, Verbrennungsstation oder einer anderen, dem Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglichen Station des Krankenhauses.

- Der Patient oder der Zimmernachbar hat eine Allergie gegen Hunde oder leidet unter einer schweren Hundephobie.

- Der Patient oder der Zimmernachbar ist psychotisch, halluziniert, ist verwirrt oder hat eine geänderte Wahrnehmung der Realität und ist einer rationalen Erklärung nicht zugänglich.

Bei Beachtung dieser Empfehlungen erachten wir ein Verbot von Blindenhunden in Praxis­ und Krankenhausräume aus infektionspräventiven Überlegungen heraus als nicht gerechtfertigt, zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde.

Mit freundlichen Grüßen

(Prof. Dr. med. Henning Rüden)
Institut für Hygiene der FU Berlin
Nationales Referenzzentrum
für Krankenhaushygiene in Deutschland