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Lichtblicke e.V. Verein zur Förderung des Blindenführhundwesens

Der Führhund in Lebensmittelgeschäften

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,
Jugend und Soziales

Ref. 32: Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen
und Pflanzengesundheit

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,
Jugend und Soziales,
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen

Auskunft erteilt Dr. Annette Hanke,
Referatsleiterin
Zimmer T 12.01
Telefon: 04 21 - 3 61 2719
Fax 04 21 - 3 61 4808
Email: annette.hanke@gesundheit.bremen.de

Bremen, 15.07.2008

Blindenhunde in Lebensmittelgeschäften

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund aktueller Nachfragen möchte ich den Blinden- und Sehbehindertenverbänden den Beschluss der Vertreter der Länderarbeitsgruppe Verbraucherschutz "AG Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika" (ALB) zu dem o. g. genannten Thema zur Kenntnis geben.

Die ALB vertritt die Auffassung, dass die Mitnahme von anerkannten Führhunden durch Blinde oder Behinderte in Verkaufsräumen von Lebensmittelgeschäften in der Regel toleriert werden kann, da von solchen Hunden eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln in Verkaufsräumen nicht zu erwarten ist.

Die Lebensmittel sind im Regelfall verpackt bzw. durch geeignete Thekensysteme vor nachteiliger Beeinflussung geschützt. Dies entspricht auch den Ausführungen in der Begründung zu § 2 Nr. 2 Lebensmittelhygiene-VO; dort wird festgestellt, dass eine nachteilige Beeinflussung z. B. nicht vorliegen wird, wenn Blindenführhunde in Betriebsstätten mitgeführt werden.

Im Übrigen sieht die Verordnung über Lebensmittelhygiene (VO EG) Nr. 852/2004), die vom 01.01.2006 an gilt, in Anh. II Kapitel IX Nr. 4 der VO vor, dass die zuständige Behörde in Sonderfällen den Zugang von Haustieren zu Räumen gestattet, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden, sofern durch "geeignete Verfahren" eine "Kontamination" der Lebensmittel vermieden werden kann.

Sollten sich darüber hinaus noch Fragen ergeben, stehen Ihnen die für die Lebensmittelüberwachung vor Ort zuständigen Behörden sowie die oberste Landesbehörde gerne zur Verfügung. Ich erlaube mir, dieses Schreiben nachrichtlich den im Verteiler aufgeführten Verbänden undOrganisationen zur Kenntnis zu geben mit der Bitte, diese Information ggf. weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. A. Hanke